Skill des virtuellen Personal-Assistenten

Zeit- & Urlaubsverwaltung

Teilweise verfügbar

Arbeitszeiten per Start und Stopp erfassen, je Person und Objekt auswerten und als CSV an Ihr Lohnbüro geben.

Stand heute

Teilweise verfügbar

Heute schon

  • Arbeitszeiten per Start und Stopp erfassen, unterwegs am Handy oder im Büro, je Person und Objekt
  • Die Zeiterfassung zeigt Summen je Person und Objekt für Woche oder Monat
  • Eigene Zeiten lassen sich 14 Tage lang korrigieren; Inhaber und Büro sehen und korrigieren alle
  • CSV-Export mit Datum, Person, Objekt, Beginn, Ende und Minuten, etwa für Ihr Lohnbüro
  • Abwesenheiten tragen Sie als Termin in den Kalender ein

Noch nicht

  • Urlaubsanträge mit Freigabe und Resturlaub-Konto
  • Pausen, Soll-Stunden und Überstundenkonto
  • Urlaub und Krankheit als eigene Abwesenheitsart
  • Direkte Übergabe an die Lohnabrechnung

Arbeitszeiten auf Stundenzetteln, Urlaubsanträge per Zuruf, Resturlaub als Schätzwert: Solange alles gutgeht, merkt es niemand, bis zwei Leute gleichzeitig frei wollen oder eine Prüfung Nachweise verlangt. Der erste Schritt aus dem Excel-Chaos ist eine Zeiterfassung, die jeder ohne Schulung bedienen kann.

Diese Zeiterfassung gibt es heute: Wer einen eigenen Zugang hat, startet und stoppt seine Arbeitszeit mit einem Knopf, unterwegs am Handy oder im Büro, auf Wunsch einem Objekt zugeordnet. Die Seite „Zeiterfassung“ zeigt Summen je Person und Objekt für Woche oder Monat. Eigene Zeiten lassen sich 14 Tage lang korrigieren, Inhaber und Büro sehen und korrigieren alle. Zum Monatsende exportieren Sie die Zeiten als CSV-Datei mit Datum, Person, Objekt, Beginn, Ende und Minuten, etwa für Ihr Lohnbüro.

Was noch fehlt, sagen wir offen: Urlaubsanträge mit Freigabe und Resturlaub-Konto, Pausen, Soll-Stunden und ein Überstundenkonto sowie Urlaub und Krankheit als eigene Abwesenheitsart sind in Planung, ebenso eine direkte Übergabe an die Lohnabrechnung. Abwesenheiten tragen Sie bis dahin als Termin in den Kalender ein. Ob die Zeiterfassung Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt, klären Sie bitte mit Ihrem Lohnbüro oder Ihrer Steuerberatung. Testen Sie es kostenlos oder fragen Sie unverbindlich an.

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